Ihre Auswahl
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Erwerb selbstgenutzter Immobilie
Die eigenen vier Wände stellen eine beliebte Form der privaten Altersvorsorge dar. Sie ermöglichen ein mietfreies Wohnen im Alter. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie zum Eintritt in die Rente schuldenfrei ist. -
Hohe Zins- oder Renditechancen
Der Ertrag in Form von Zinsen oder Renditen (z.B. bei Fonds und Aktien) ist eine Art Entschädigung dafür, dass das Geld aktuell nicht zur Verfügung steht. Hohe Ertragchancen gehen in der Regel mit hohen Risiken einher. -
Geringes Inflationsrisiko
Dieses Risiko beschreibt die Gefahr, die entsteht wenn ein Anleger auf Grund einer Geldentwertung (Inflation) einen Vermögensschaden erfährt, d.h. sein Geld weniger wert ist. Daher ist bei Geldanlagen darauf zu achten, dass der Wertzuwachs des angelegten Geldes über der Inflationsrate liegt. -
Steuerbegünstigte Auszahlung (n. 60)
Erfolgt die Auszahlung einer Renten- / Lebensversicherung nach dem 60. Lebensjahr und lief der Vertrag mindestens 12 Jahre, müssen Erträge nur zur Hälfte versteuert werden. Dies wird als Halbeinkünfte-Regelung bezeichnet. -
Staatliche Zulagen-Förderung
Der Staat fördert die private Altersvorsorge unter anderem durch die Gewährung von Zulagen. Die staatlichen Zulagen stocken die eigenen Sparbeiträge auf und werden mitverzinst. -
Steuervorteile in Ansparphase
Der Staat fördert die private Altersvorsorge auch durch Steuervorteile in der Ansparphase. Die gezahlten Beiträge für die Altersvorsorge können bis zu einem vorgegebenen Maximalbetrag von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. -
HartzIV Sicherheit
Bei längerer Arbeitslosigkeit wird angespartes Vermögen normalerweise zur Deckung des Lebensunterhalts herangezogen. „Hartz-IV-sicher“ sind nur die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte „Riester“ und „Rürup“ und die bAV. Diese sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt. Sie werden nicht als Vermögen angerechnet und nicht vorzeitig aufgezehrt. -
Einmalauszahlung
Bei privaten Altersvorsorge-Produkten ohne staatliche Förderung besteht die Möglichkeit die eingezahlten Beiträge bei Renteneintritt auf einmal auszahlen zu lassen. Sie können dann frei über das Kapital verfügen. Bei den staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten „Riester“ und „Rürup“ ist eine Einmalauszahlung des gesamten Kapitals nicht möglich. Nur bei „Riesterprodukten“ kann nach dem 60. Lebensjahr 30% des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden. -
Lebenslange Rente
Eingezahlte Beiträge in eine private Altersvorsorge werden je nach Vorsorgeprodukt entweder bei Renteneintritt auf einmal ausgezahlt oder als monatliche Zahlung bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt verrentet. Eine lebenslange Rente ist nur bei Versicherungsprodukten möglich. -
Flexibilität Entnahme in Ansparphase
Bei einigen Vorsorgeprodukten besteht die Möglichkeit auch während der Ansparphase Geld aus der Anlage zu entnehmen. Die Höhe dieser Entnahmen ist dabei von Produkt zu Produkt unterschiedlich. Bei „Riester“-Anlagen besteht nur eingeschränkt die Möglichkeit für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie einmalig 10.000,-€ zu entnehmen. -
Flexibilität Einzahlung
Bei einigen Produkten besteht die Möglichkeit die Einzahlungen variabel zu gestalten, z.B. indem der monatliche Beitrag nicht festgeschrieben wird. Das heißt, es kann je nach finanziellen Möglichkeiten monatlich flexibel mehr oder weniger eingezahlt werden. -
Vererbbarkeit Rentenansprüche
Die erworbenen Rentenansprüche des Versicherten können auf die Hinterbliebenen übertragen werden. Diese Option erhöht die Kosten der Altersvorsorge und ist nicht bei allen Produkten möglich. -
Vererbbarkeit Kapital
Das Kapital besteht aus der Summe der eingezahlten Beiträge (und eventuellen staatlichen Förderungen) oder ist die vereinbarte Versicherungssumme. Bei privaten Produkten wird im Todesfall das gesamte Kapital bzw. die Versicherungssumme an Hinterbliebene ausgezahlt. Bei staatlich geförderten Produkten ist die Vererbbarkeit stark eingeschränkt (z.B. bei Rürup-Produkten kann das Kapital gar nicht übertragen werden). -
Flexibilität bei der Renditequelle
Flexibilität der Renditequelle besagt, dass die Anlageform ohne großen Aufwand gewechselt werden kann, z.B. von einem weniger rentablen Fonds in einen mit höherer Rendite oder der Wechsel eines Riester-Banksparplans zu einem Riesterfondssparplan. -
Geringes Wertschwankungsrisiko
Alle auf Aktien beruhenden Anlagen unterliegen je nach Börsenlage Wertschwankungen, so dass die Geldanlage an Wert verlieren kann. Wird das Geld dringend benötigt, bevor der Wert wieder steigt, können z.T. hohe Verluste entstehen. -
Geringe Vertragskosten
Alle auf Aktien beruhenden Anlagen unterliegen je nach Börsenlage Wertschwankungen, so dass die Geldanlage an Wert verlieren kann. Wird das Geld dringend benötigt, bevor der Wert wieder steigt, können z.T. hohe Verluste entstehen.
Verfügbare Produkte
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Wohnriester Bausparvertrag
Der „Wohnriester“, im Gesetz Eigenheimrente genannt, bietet die Möglichkeit, das in einem Riester-Vertrag angesparte Geld komplett zu entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer Immobilie zu stecken. Damit erhöht sich das Eigenkapital des Bauherren und es wird ein niedrigerer Immobilienkredit benötigt, der zudem durch die Riester-Zulagen leichter getilgt werden kann. Die Immobilie muss allerdings den Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz des Riester-Sparers bilden und darf sich nicht im Ausland befinden. -
Bausparvertrag
Nach dem Abschluss eines Bausparvertrages erwirbt der Bausparer nach Leistung von Sparbeiträgen, einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens. Der Bausparvertrag wird in der Regel für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Er wird über eine bestimmte Summe abgeschlossen, die die Bezugsgröße für die Spar- und Tilgungsbeiträge und die Mindestansparung ist. Die vereinbarte Bausparsumme wird zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart. Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann. -
Banksparplan
Der Banksparplan ist eine Form der Geldanlage, bei der monatlich feste Beträge angespart werden. Die Laufzeiten sind frei wählbar. Zudem kann ein Banksparplan jederzeit gekündigt werden. Da das Kapital risikofrei angelegt wird, liefert der Banksparplan immer einen Ertrag. -
Banksparplan mit Riester
Ein Riester-Banksparplan ist wie jeder Sparplan eine Geldanlage, bei der monatlich feste Beträge angespart werden. Der Staat gewährt zudem Zuschüsse, die mit auf dem Konto gesammelt und mitverzinst werden (Zinseszinseffekte). Da ein Banksparplan eine sichere Anlageform darstellt, liefert diese Form der Altersvorsorge zwar nur mittelmäßig, dafür aber sichere Erträge. -
Aktienfonds gemanaged
Fonds sind eine Form der Geldanlage. Hierbei wird der Fondsgesellschaft das eingezahlte Geld zum anlegen überlassen. Fonds können verschiedene Schwerpunkte haben (Aktien, Rentenwerte, Immobilien, usw.). Je nach Schwerpunkt des Fonds sind die Risiken größer (Aktienfonds) oder geringer (Rentenfonds) Dabei wird versucht die Vorteile der Wertpapiere zu bewahren und deren Nachteile zu vermindern. Dazu werden die Wertpapiere verschiedener Unternehmen bzw. Institutionen gleichzeitig in einem Fonds (einer Geldsammelstelle) gehalten. Wie eine Aktie kann auch ein Fondsanteil täglich gekauft und verkauft werden. Das Risiko ist gegenüber einer Aktienanlage aber geringer. Kursverluste bei einem Teil der Unternehmen werden durch Kursgewinne bei den anderen Unternehmen ausgeglichen. Dass alle Unternehmen eines Fonds Kursverluste erleiden, ist unwahrscheinlich (aber durchaus möglich!). -
Aktienindexfonds
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Rentenfonds gemanaged
Fonds sind eine Form der Geldanlage. Hierbei wird der Fondsgesellschaft das eingezahlte Geld zum anlegen überlassen. Fonds können verschiedene Schwerpunkte haben (Aktien, Rentenwerte, Immobilien, usw.). Je nach Schwerpunkt des Fonds sind die Risiken größer (Aktienfonds) oder geringer (Rentenfonds) Dabei wird versucht die Vorteile der Wertpapiere zu bewahren und deren Nachteile zu vermindern. Dazu werden die Wertpapiere verschiedener Unternehmen bzw. Institutionen gleichzeitig in einem Fonds (einer Geldsammelstelle) gehalten. Wie eine Aktie kann auch ein Fondsanteil täglich gekauft und verkauft werden. Das Risiko ist gegenüber einer Aktienanlage aber geringer. Kursverluste bei einem Teil der Unternehmen werden durch Kursgewinne bei den anderen Unternehmen ausgeglichen. Dass alle Unternehmen eines Fonds Kursverluste erleiden, ist unwahrscheinlich (aber durchaus möglich!). -
Rentenindexfonds
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Offene Immobilienfonds
Bei offenen Immobilienfonds werden von Anlegern überwiegend Gewerbeimmobilien gekauft und bewirtschaftet. Es ergeben sich Fondsausschüttungen aus Miet- und Zinserträgen. Die Guthaben können aber den Wertschwankungen von Immobilien unterliegen. (Im Hinterkopf behalten oder ev. gleich einfügen: Ab 2011 ändern sich die gesetzlichen Grundlagen für offene Immobilienfonds, sodass es monatliche Verkaufsbeschränkungen geben wird -
Fondssparplan Riester
Der Fondsparplan- Riester ist eine Form des Banksparplans. Hier werden ähnlich wie bei Banksparplänen monatlich feste Beträge angespart. Der Staat gewährt zudem Zuschüsse. Die Beiträge werden in Fonds angelegt und haben daher höhere Ertragschancen als bei konservativen Anlageformen. Zu Rentenbeginn müssen die eingezahlten Beiträge, sowie die staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen (Beitragsgarantie). Eine Ertragsgarantie gibt es nicht. -
Kapitallebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist eine Anlageform, bei der Geld angespart und gleichzeitig das Todesfallrisiko versichert wird. Als Versicherungsleistung wird in der Regel ein bestimmter Betrag vertraglich vereinbart. Dieser wird bei Eintritt des Versicherungsfalles (z.B. Ablauf der Vertragslaufzeit oder Todesfall) gezahlt. Bei der Kapital-Lebensversicherung werden die gezahlten Beiträge risikoarm angelegt. Die Erträge sind daher zwar relativ sicher, aber nicht sehr hoch. Eine Garantieverzinsung ist vertraglich vereinbart, eine Überschussbeteiligung erfolgt marktabhängig -
Fonds-Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist eine Anlageform, bei der Geld angespart und gleichzeitig das Todesfallrisiko versichert wird. Als Versicherungsleistung wird in der Regel ein bestimmter Betrag vertraglich vereinbart. Dieser wird bei Eintritt des Versicherungsfalles (z.B. Ablauf der Vertragslaufzeit oder Todesfall) gezahlt. Im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung werden die Beiträge der fondgebundenen entsprechend in Fonds angelegt. Sie bringen meist höhere Erträge, allerdings sind sie auch risikoreicher als die konservative Anlageform. -
private Rentenversicherung
Im Gegensatz zur Lebensversicherung wird hier nicht das Risiko eines frühen Todes, sondern ein langes Leben versichert. Das Prinzip besteht darin, dass der Leistungsnehmer regelmäßig in die Versicherung einzahlt und später einen Anspruch auf eine so genannte Leibrente hat, die ein Leben lang gezahlt wird. Alternativ kann man sich das Guthaben als Kapital auszahlen lassen. Dabei wird das Kapital auf einmal eingezahlt. Sofort nach Einzahlung der größeren Summe beginnt die lebenslange Rentenbezugsphase. Eine Garantieverzinsung ist vertraglich vereinbart, eine Überschussbeteiligung erfolgt marktabhängig -
Riester Rentenversicherung
Die Riester-Rentenversicherung ist eine staatlich geförderte Variante der privaten Rentenversicherung. Das Prinzip besteht darin, dass der Leistungsnehmer regelmäßig in die Versicherung einzahlt und später einen Anspruch auf eine so genannte Leibrente hat, die ein Leben lang gezahlt wird. Wie bei allen Riesterprodukten gilt auch hier die Kapitalgarantie, d.h. zu Rentenbeginn müssen die eingezahlten Beiträge, sowie die staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen. -
Rürup-Rentenversicherung
Die Rürup-Rentenversicherung ist eine staatlich geförderte Variante der privaten Rentenversicherung. Das Prinzip besteht darin, dass der Leistungsnehmer regelmäßig in die Versicherung einzahlt und später einen Anspruch auf eine so genannte Leibrente hat, die ein Leben lang gezahlt wird. -
fondsgebundene Rentenversicherung
Im Gegensatz zur Lebensversicherung wird hier nicht das Risiko eines frühen Todes, sondern ein langes Leben versichert. Das Prinzip besteht darin, dass der Leistungsnehmer regelmäßig in die Versicherung einzahlt und später einen Anspruch auf eine so genannte Leibrente hat, die ein Leben lang gezahlt wird. Im Unterschied zu der klassischen Rentenversicherung werden bei der fondgebundenen die Beiträge in Fonds angelegt. Sie bringen meist höhere Erträge, allerdings sind sie auch risikoreicher als die konservative Anlageform. -
Riester fondsgebundene Rentenversicherung
Die Riester-Rentenversicherung ist die staatlich geförderte Variante der privaten Rentenversicherung. Das Prinzip besteht darin, dass der Leistungsnehmer regelmäßig in die Versicherung einzahlt und später einen Anspruch auf eine so genannte Leibrente hat, die ein Leben lang gezahlt wird. Wie bei allen Riesterprodukten gilt auch hier die Kapitalgarantie, d.h. zu Rentenbeginn müssen die eingezahlten Beiträge, sowie die staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen. Im Unterschied zu der klassischen Rentenversicherung werden bei der fondgebundenen die Beiträge in Fonds angelegt. -
Rürup Fondgeb. Rentenversicherung
Die Rürup-Rentenversicherung ist die staatlich geförderte Variante der privaten Rentenversicherung. Das Prinzip besteht darin, dass der Leistungsnehmer regelmäßig in die Versicherung einzahlt und später einen Anspruch auf eine so genannte Leibrente hat, die ein Leben lang gezahlt wird. Im Unterschied zu der klassischen Rentenversicherung werden bei der fondgebundenen die Beiträge in Fonds angelegt. Sie bringen meist höhere Erträge, allerdings sind sie auch risikoreicher als die konservative Anlageform. Die Auszahlung erfolgt immer als Rente nach Vertragsende. Eine vorzeitige Auszahlung ist selbst durch Kündigung nicht möglich -
Betriebliche Altersversorgung
Hier legt der Arbeitgeber Teile Ihres Gehaltes (Bruttoentgeltumwandlung) in klassischen „sichere“ Geldanlagen oder einer fondgebundenen Versicherungen an. -
Verzinsliche Wertpapiere
Unter diesem Begriff werden z.B. Bundeswertpapiere, Bundesschatzbriefe oder auch öffentliche Anleihen verstanden. Erster gehören zu den festverzinslichen Wertpapieren. Hier gilt: Die Laufzeit wird bei Abschluss der Geldanlage festgelegt und variiert je nach Produkt zwischen 1 und 7 Jahren. Die Verzinsung (meist mit den Jahren steigend) wird ebenfalls bei Vertragsschluss festgeschrieben. Öffentliche Anleihen gehören zu den variabel verzinslichen Wertpapieren, bei denen der Zins über die Laufzeit nicht festgeschrieben ist. -
Tagesgeldkonten
Tagesgeldkonten sind täglich verfügbare Konten für Privatanleger. Die Zinsen sind nicht festgeschrieben, sondern variabel und werden von den Banken selbst festgelegt. -
Festgeldkonten
Bei Festgeldkonten bindet man sich über einen gewissen Zeitraum von 30 Tagen bis 10 Jahren. In dieser zeit ist der Zinssatz fest aber eine Entnahme ist nicht möglich.
Legende
Weiß: Produkt erfüllt die gewählten Kriterien.
Gelb: Produkt erfüllt die gewählten Kriterien mit Einschränkungen (bitte Infotext lesen)
Rot: Produkt erfüllt die gewählten Kriterien nicht.